Nach oben

Technische Beratung

Reintegration und Erhalt des Arbeitsplatzes

Technische Arbeitshilfen gehören vor dem Hintergrund einer gesundheitlichen Einschränkung in bestimmten Fällen zu wichtigen Bestandteilen einer umfassenden Arbeitsplatzausstattung. Sie sollen beispielsweise vorhandene motorische Fähigkeiten fördern, Restfähigkeiten nutzen und unterstützen sowie ausgefallene Fähigkeiten auf möglichst hohem Niveau kompensieren helfen.

Die Beratung erfolgt hierbei einzelfallbezogen und umfasst die Planung einer behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung im konkreten Fall. Im Rahmen der Betrachtung stehen sowohl der individuelle Arbeitsplatz als auch das Umfeld unter Beachtung der gesundheitlichen Einschränkungen im Vordergrund.

Technische Beratung

Jörg Wenzlow

E-Mail: j.wenzlow@bfw-dresden.de
Telefon: 0351 8548-150

Ziele

Im Rahmen des Beratungsprozesses werden Arbeitgeber, gesundheitlich beeinträchtigte Personen, Verantwortliche der betrieblichen Integration sowie Leistungsträger im Hinblick auf technisch-organisatorische Fragen der Beschäftigung unterstützt. Dabei steht ein gemeinsames Erarbeiten von Lösungsvorschlägen und auch eine Beschreibung der erforderlichen Leistungen in spezifischen Problemsituationen im Fokus der Betrachtung. Darüber hinaus erfolgt eine Beurteilung zur Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Kostenangemessenheit von Leistungen sowie die Erstellung einer fachtechnischen Stellungnahme zu notwendigen Maßnahmen aus technischer Sicht.

Leistungen

  • Allgemeine Beratung im Hinblick auf spezifische Maßnahmen für eine nachhaltige berufliche Reintegration
  • Zielorientierte Analyse des Arbeitsplatzes direkt vor Ort
  • Empfehlung für eine optimale und leidensgerechte Arbeitsplatzgestaltung/-ausstattung
  • Beratung hinsichtlich notwendiger und geeigneter technischer Arbeitshilfen in Abhängigkeit der gesundheitlichen Voraussetzungen im Einzelfall (einschließlich der Eruierung von Qualifizierungsbedarfen)
  • Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren (Antragsteller, Arbeitgeber, Rehabilitationsträger u.a.) sowie kontinuierliche Prozessbegleitung von Beginn an
  • Kostenanalyse gemäß den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Ablauf

1. Einschaltung

(Bedingung: Antragstellung im Vorfeld)
In der Regel erfolgt die Beauftragung des Technischen Beraters durch den Rehabilitationsträger üblicherweise in Schriftform.

Ablauf

2. Bearbeitung

Im Rahmen des Bearbeitungsprozesses geschieht eine umfassende Analyse des Einzelfalls vor dem Hintergrund einer Arbeitsplatzbesichtigung und der Einschätzung aller eingereichten Unterlagen. Des Weiteren erfolgt in einem nächsten Arbeitsschritt die Planung des optimalen Einsatzes von technischen Arbeitshilfen sowie eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten für die Neuanschaffung. Eine detaillierte Aufgabenstellung sowie eine stete Kooperation der am Verfahren Beteiligten ist hierbei Voraussetzung für ein zielorientiertes Arbeiten.

Ablauf

3. Rücklauf

Alle Ergebnisse des Prozesses werden zusammen mit der Empfehlung in einem Abschlussbericht zusammengestellt und dem Träger der Rehabilitation zeitnah übermittelt.