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Case Management

Reintegration und Erhalt des Arbeitsplatzes

Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse des Arbeitnehmers sollen optimal für einen neuen oder angepassten Arbeitsplatz im Unternehmen genutzt und damit das Arbeitsverhältnis erhalten werden. Gemeinsam mit dem Sozialversicherungsträger, der Krankenkasse, dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer prüft der Case Manager des Berufsförderungswerkes Dresden dafür individuelle Möglichkeiten. Der Case Manager des Berufsförderungswerk Dresden ist Ansprechpartner für alle Beteiligten. Er plant, organisiert und koordiniert alle im Rahmen der beruflichen Rehabilitation erforderlichen Aktivitäten.

Zielgruppe

Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen:

  • die sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden
  • die ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr uneingeschränkt ausüben können
  • bei denen die medizinische Rehabilitation abgeschlossen oder ein erfolgreiches Ende absehbar ist
  • bei denen eine positive Prognose zur Belastbarkeit existiert

Ziele

  • das bestehende Arbeitsverhältnis zu erhalten
  • die Teilhabe am Arbeitsleben wieder zu ermöglichen
  • die medizinische und berufliche Rehabilitation durch ein frühzeitiges Aufzeigen beruflicher Perspektiven positiv zu beeinflussen
  • das Reha-Verfahren für den Betroffenen und den Reha-Träger zu verkürzen
  • vorhandene Fach- und Sozialkompetenzen des Arbeitnehmers hervorzuheben und für die neue oder angepasste Tätigkeit zu nutzen

 

Leistungen

  • Barrierefreie Ausstattung des bisherigen Arbeitsplatzes
  • Gewährung von technischen Arbeitshilfen
  • Gewährung von Einarbeitungszuschüssen
  • Innerbetriebliche oder externe Qualifizierungen
  • Betriebliche Einarbeitung an einem geeigneten Arbeitsplatz im Unternehmen

 

Ablauf

1. Fallanalyse

Der Sozial- bzw. Krankenversicherungsträger oder der Arbeitgeber übermitteln die notwendigen Informationen an den Case Manager.

Ablauf

2. Aufnahmegespräch
  • Informationen zu Zielen, Inhalten und zum Ablauf des Case Management-Verfahrens
  • Klären von persönlichen Aspekten, von Motivation und Bereitschaft
  • Einverständniserklärung des Arbeitnehmers
  • Erarbeiten einer ersten Zielstellung zur Teilhabe am Arbeitsleben

Ablauf

3. Plan zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Firmenbesuch zur Klärung betrieblicher Möglichkeiten
  • Beratung des Arbeitgebers zur Erarbeitung einer Arbeitsplatzbeschreibung, Vermittlung technischer Arbeitshilfen, Organisation notwendiger Qualifizierungsmaßnahmen, Beantragung finanzieller Leistungen
  • Erstellen eines individuellen Teilhabeplanes in Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Case Manager

Ablauf

4. Begleitung der Einarbeitung

Der Case Manager begleitet den Prozess und unterstützt den Arbeitgeber sowie den Arbeitnehmer bis zum Abschluss des Verfahrens.