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FAQ

Die häufigsten Fragen rund um das Berufsförderungswerk Dresden:

Wer ist für Sie der zuständige Reha-Träger?

Rehabilitationsträger können laut § 6 SGB IX die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Deutsche Rentenversicherung Bund oder Mitteldeutschland), der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherung) oder die Bundesagentur für Arbeit sein.

Wenn Sie bei einem Träger den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen, ist es die Aufgabe des Reha-Trägers die genaue Zuständigkeit innerhalb von 2 Wochen zu klären.

Allgemein gilt:
Wenn Sie mindestens 15 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, dann wenden Sie sich an die Deutschen Rentenversicherung.
Waren es weniger als 15 Jahre, so ist die Bundesagentur für Arbeit für Sie zuständig.
War ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall bzw. eine Berufskrankheit die Ursache für Ihre Arbeitsunfähigkeit, ist die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft Ihres vorherigen Beschäftigungsbetriebes Ihr Ansprechpartner.

Wo muss der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) gestellt werden?

Wer eine berufliche Rehabilitation in Anspruch nehmen will, muss bei einem Rehabilitationsträger einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Den Antrag können Sie grundsätzlich selbst formulieren. Schneller geht es allerdings, wenn Sie das Antragsformular Ihres Reha-Trägers nutzen.

Beispiel allgemein
Beispiel Deutsche Rentenversicherung

Wie verläuft das Antragsverfahren?

Der Rehabilitationsträger entscheidet innerhalb von 14 Tagen über die Bewilligung des Antrags. Sollten Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen und der Rehabilitationsträger findet heraus, dass er nicht zuständig ist, ist der Antrag nicht verloren. Der Antrag wird dann an den entsprechend richtigen Rehabilitationsträger weitergeleitet.

Was benötige ich für den LTA-Antrag?

Neben persönlichen Angaben sind auch Auskünfte über die Schulbildung, Berufsausbildung, Umschulungen/Weiterbildungen, bisherige Tätigkeiten und Belastbarkeit und Gesundheit notwendig.

Wie werden LTA Leistungen finanziert?

Die Finanzierung erfolgt über den jeweiligen Reha-Träger. Die Finanzierung umfasst die Maßnahmekosten, die Fahrtkosten, wenn notwendig – Kosten für die Unterbringung (z.B. im Wohnheim) und die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Kann ich alleinerziehend eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen?

Ja, im Wohnheim des BFW Dresden stehen Eltern-Kind-Zimmer zur Verfügung. Außerdem befindet sich auf dem Gelände eine Kindertagesstätte, welche bei freier Kapazität Betreuungsplätze für Kinder ab 2 Jahren bereithält. Nehmen Sie dazu bitte rechtzeitig mit uns Kontakt auf.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Leistungen des BFW Dresden in Anspruch zu nehmen?

Es muss ein bestätigter Antrag für Leistungen zur Teilhabe durch den Reha-Träger vorliegen und der jeweilige Reha-Träger muss das Berufsförderungswerk Dresden mit der Leistung beauftragen. Zur Berufsorientierung und zur Eignungserklärung kann ein RehaAssessment im Auftrag des Reha-Trägers am BFW Dresden erfolgen.

Was kostet die Verpflegung im BFW?

Die Verpflegung ist ein Bestandteil der Maßnahmekosten und wird von den Reha-Trägern übernommen. Teilnehmende die täglich zum BFW Dresden pendeln, erhalten ein Mittagessen. Bei einer Übernachtung im Wohnheim, wird den Teilnehmenden auch ein Frühstück und ein Abendessen zur Verfügung gestellt.

Wo bekomme ich weitere Informationen über das BFW  bzw. kann ich mir die Qualifizierungsbereiche ansehen?

Das Berufsförderungswerk führt jeden Freitag um 9:00 Uhr einen Infotag durch. Die genauen Termine finden Sie hier. Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen findet jeden zweiten Dienstag um 13:00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Beruflichen Trainingszentrum statt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ich kann nicht jeden Tag zum BFW pendeln, besteht die Möglichkeit einer Unterkunft?

Ja, auf dem Gelände des BFW Dresden befindet sich ein Wohnheim. Die modern eingerichteten Einzelzimmer verfügen über ein eigenes Bad. Weitere Informationen finden Sie hier.

Können auch Menschen ohne gesundheitliche Einschränkungen Leistungen des BFW in Anspruch nehmen?

Ja, als anerkannte Bildungseinrichtung nach AZAV bieten wir eine Qualifizierung mit Bildungsgutschein in folgenden Berufen an:

  • Immobilienkaufmann/-frau
  • Industriekaufmann/-frau
  • Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen
  • Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung
  • Steuerfachangestellte/-in
  • Verwaltungsfachangestellte/-r
  • Bauzeichner/-in
  • Industriemechaniker/-in
  • IT-System-Elektroniker/-in
  • Kaufmann/-frau für IT-System-Management
  • Technische/-r Produktdesigner/-in
  • Ebenfalls bieten wir Modulare Qualifi­zie­rungen (max. 12 Monate) auf Bildungsgutschein-Basis an.

Grundsätzlich kann eine Qualifizierung, ob in modularer Form oder mit Berufsabschluss, von Arbeitsgebern, sozialen Leistungsträgern, Versicherungen oder anderen Auftraggebern beauftragt werden.

Gibt es im BFW Dresden Ferien bzw. Urlaubszeiten?

Während der so genannten Familienheimfahrten (Ferien) finden keine Qualifizierungen statt. Die vorgeschriebenen Familien- und Wochenendheimfahrten finden Sie hier. Ein Aufenthalt im Internat ist während dieser Zeit nicht möglich.